Der Bundesrat beschloss Anfang ­November, dass der Zinssatz für Pensionskassen-­Gut­haben auch 2021 bei 1 Prozent bleibt. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge, in der vor allem Ver­sicherungen und Pensionskassen vertreten sind, hatte im ­August empfohlen, den Mindestzinssatz auf 0,75 Prozent zu senken (saldo 14/2020). Das hätte bei einem Altersguthaben von 400 000 Franken allein für 2021 einen Zinsverlust von 1000 Franken bedeutet. Zum Vergleich: Im letzten Jahr lagen die Erträge der Kassen auf den ­Altersguthaben durchschnitt­lich bei 11 Prozent (saldo 13/2020). Da die Kassen den Versicherten nur 1 Prozent gutschreiben mussten, landete der Rest in den Reserven. Diese sind so hoch wie nie: Betrugen sie 2017 noch 131,8 Milliarden Franken, stiegen sie im letzten Jahr auf 153,4 Milliarden Franken.