Digitec-Galaxus gewährte im August eine Woche lang 20 Prozent Rabatt, wenn man bei der Bestellung den Gutscheincode «BÜRO20» eintippte. Laut Bestellbestätigung war der Gutschein «für das ganze Sortiment gültig». Ein saldo-Leser kaufte so einen Roboterstaubsauger für 439 statt 549 Franken.

Drei Tage später teilte Digitec-Galaxus mit, es liege ein technischer Fehler vor. Der Kunde müsse den Rabatt von 110 Franken zurückzahlen oder das Gerät retournieren.Damit war der Kunde nicht einverstanden. Nur vier Tage später flatterte die Mahnung ins Haus.

Der ­saldo-Leser kann den Staubsauger behalten und muss den Rabatt nicht zurückzahlen. Stephan Heiniger, Leiter der saldo-Rechtsberatung: «Eine Pflicht zur Rückerstattung bestünde nur, wenn es sich für einen für den Kunden offensichtlichen Fehler bei der Preisangabe gehandelt hätte. Das war hier nicht der Fall.» Ein Rabatt von 20 Prozent sei nicht ungewöhnlich.

Laut Digitec-Sprecher Toby Billeter galt der Rabatt nur für ausgewählte Büromöbel. Man habe den Rabatt aber vielen Kunden «aus Kulanz» gewährt. Nur bei grösseren Bestellungen habe man sich auf fehlerhafte Preis­angaben berufen und den Kunden angeboten, die Ware zurückzugeben.