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Die Betriebsversicherung eines Restaurants deckte bei einer Epidemie bis zu 100'000 Franken Erwerbsausfall. Das Restaurant musste während der Corona-Epidemie auf Anordnung des Bundesrats von März bis Mai 2020 und von Dezember 2020 bis April 2021 schliessen. Für die erste Schliessung zahlte die Versicherung 67'246 Franken, für die zweite Schliessung nur noch 32'754 Franken. Der Wirt hatte jedoch bei der zweiten Schliessung einen Erwerbsausfall von 120'000 Franken.
Er forderte für die zweite Schliessung die volle Versicherungssumme von 100'000 Franken. Das Handelsgericht Zürich wies seine Klage ab. Es habe sich um dieselbe Epidemie und daher nur um einen einzigen Versicherungsfall gehandelt.
Handelsgericht Zürich, Urteil HG210141 vom 17.4.2024
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