Die Buchhalterin aus dem Kanton Aargau beauftragte den Architekten im Dezember 2014. Er sollte für sie ein dreistöckiges Einfamilienhaus planen. Im Vertrag stand, der Architekt solle ­Offerten einholen und gestützt darauf einen Kostenvoranschlag machen und Baupläne erstellen. Das Kostendach: 750 000 Franken. Über die Höhe des Honorars wollte man sich später verständigen.

Der Architekt machte sich an die Arbeit und präsentierte der Buc...