Ein Bauarbeiter bezog Arbeitslosentaggelder. Er bewarb sich auf eine Stelle. Nach dem Bewerbungsgespräch wollte der Betrieb Referenzen einholen. Nach zwölf Tagen fragte der Mann nach. In der Zwischenzeit war die Stelle jedoch bereits an einen anderen Bewerber vergeben worden. Das regionale Arbeits­vermittlungszentrum strich dem Handwerker 31 Taggelder. Das Kantonsgericht St. Gallen reduzierte die Zahl der Einstelltage auf 25. Es hielt aber fest, dass sich Arbeitslose ernsthaft um eine Stelle bemühen müssen. Der Mann hätte ­spätestens nach einer Woche nachfragen und sein Interesse bekunden müssen.

Versicherungsgericht St. Gallen, Urteil AVI 2020/38 vom 2. Mai 2022