Die Erstmieter eines Mehrfamilien­hauses in einer Zürcher Gemeinde ­zahlten dem Vermieter für die Nebenkosten jeden Monat 280 bis 360 Franken akonto. Nach zwei Jahren erhielten sie die ­definitive Abrechnung der Nebenkosten. Diese waren doppelt so hoch wie die Akontozahlungen. Die ­Mieter ­anerkannten nur 20 Prozent der Nachforderung, weil die Vermieterin die ­effektiven Kosten verschwiegen habe. Das Mietgericht Horgen sprach dem Vermieter eine Nachzahlung von 30 Prozent der vereinbarten Akonto­leistung zu. Doch das Obergericht Zürich und ­das Bundesgericht ­ver­pflichteten die Mieter, die Nebenkosten vollum­fänglich zu zahlen. Der Ver­mieter müsse nicht vorab von sich aus über die ­tatsächlichen Kosten informieren. 

Bundesgericht, Urteil 4A_339/2018 vom 29. Januar 2019