Ein Lenker aus dem Kanton Solothurn überholte auf der rechten Autobahnspur zwei Autos und wurde mit 300 Franken gebüsst. Das Strassenverkehrsamt Solothurn entzog ihm den Ausweis für vier Monate. Damit war der Lenker nicht einverstanden. Es habe Kolonnenverkehr geherrscht. Das Kantonsgericht und das Bundesgericht bestätigten den Ausweisentzug. Auf Videoaufnahmen sei zu ­sehen, wie der Lenker von der Überhol­spur auf die rechte Spur wechselte, dort zwei Autos rechts überholte und wieder zurück nach links in die Überholspur wechselte. Es habe kein Kolonnenverkehr geherrscht. 

Bundesgericht, Urteil 1C_421/2019 vom 20. Dezember 2019