Ein Mieter im ­Bezirk Horgen ZH kündigte den Vertrag. Bei der Abgabe fand der Vermieter die Wohnung trotz Nachreinigung zu schmutzig und vermerkte das im Abnahmeprotokoll. Der Mieter unterschrieb nicht. Der Vermieter nahm die Wohnungsschlüssel nicht an. Der Mieter schickte sie am nächsten Tag per Einschreiben. Fünf Tage später beanstandete der Vermieter diverse Mängel und ­forderte 6153 Franken Schadenersatz. Das Mietgericht Horgen gab dem Mieter recht, soweit er die Mängel bestritten hatte. Der Vermieter müsse die Schlüssel bei der Abgabe zurücknehmen. Mängel müsse er innert drei Tagen beanstanden. 

Mietgericht Horgen, Urteil MG170001-F vom 11. Januar 2019