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Eine Mieterin in Genf stritt sich mit der Verwaltung um Renovationen und andere mietrechtliche Fragen. Sie reichte gegen die Verwaltung Strafanzeige ein, weil sie sich von ihr terrorisiert gefühlt hatte. Diese drohte mit der Kündigung, falls die Mieterin die Anzeige nicht zurückziehe. Als sie sich weigerte, wurde der Mietvertrag gekündigt. Dagegen wehrte sich die Mieterin. Das Zivilgericht Genf beurteilte die Kündigung als missbräuchlich. Die Frau habe mit der Strafanzeige und Zivilklagen nicht gegen ihre Sorgfaltspflicht verstossen. Das Kantonsgericht Genf bestätigte den Entscheid.
Kantonsgericht Genf, Urteil ACJC/798/2019 vom 3. Juni 2019
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