Ein Luzerner Ehepaar hielt 117 Milchkühe und 52 Jungtiere. Das Veterinäramt machte Kontrollen, bei welchen es Mängel beanstandete. Bei einer Kontrolle war ein Tier am Verdursten, ein anderes tot. Zudem waren die Liegeboxen für die Kälber zu klein. Mahnungen und Strafbefehle brachten keine Besserung. Schliesslich ordnete das Veterinäramt an, das Paar dürfe nicht mehr als 80 Milchkühe besitzen und müsse den Kälbern genug Platz bereitstellen. Dagegen wehrten sich die Bauern ohne Erfolg bis vor das Bundesgericht. Es urteilte: Die Massnahmen seien notwendig, um die Tiere artgerecht halten zu können. 

Bundesgericht, Urteil 2C_7/2019 vom 14. Oktober 2019