Eine Mieterin aus Lausanne litt unter dem Lärm ihrer Nachbarn. Auch andere Mieter meinten, täglich hämmere jemand mit Eisenstangen an die Wände. Die Frau reklamierte mehrmals beim Vermieter. Doch es besserte sich nichts. Die Mieterin verlangte deshalb eine Miet­reduktion sowie 21 865 Franken für 74 Nächte im Fünfsternehotel. Das ­Kantonsgericht Waadt reduzierte den Mietzins und sprach ihr 73 Hotelübernachtungen zu. Geschuldet sei aber nur der Durchschnittspreis ­eines Dreisternehotels von Fr. 153.20 – insgesamt 11 183 Franken. Das Bundes­gericht ­reduzierte den Betrag auf 7353 Franken. Der Vermieter müsse nur die Hotel­nächte zahlen, nachdem ihm die ­Mieterin ­einen Umzug angedroht hatte.  

Bundesgericht, Urteil 4A_32/2018 vom 11. Juli 2018