Ein IV-Rentner erhielt von der Pensionskasse eine Kinderrente für seine Tochter zugesprochen. Die volljährige Tochter beantragte eine direkte Auszahlung. Die Kasse verweigerte das. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hiess die Klage der Tochter gut. Das Bundesgericht kippte den Entscheid: Bei der AHV habe ein erwachsener Nachkomme das Recht, die Kinderrente einzufordern. Bei der Pen­sionskasse gelte das nicht. Sofern das Reglement der Kasse keine Direktzahlung an das Kind vorsehe, sei die Kinderrente dem Rentner persönlich auszuzahlen. 

Bundesgericht, Urteil 9C_615/2019 vom 3. September 2020