Der Mieter einer Wohnung in Genf erhielt die Kündigung. Begründung: Die Nachbarn hätten sich beschwert, seine Wohnung sei chaotisch, es stinke. Zudem habe der Mann ein geladenes Gewehr, und es habe schon einen Zwischenfall mit der Polizei gegeben. Der Mieter wehrte sich beim Mietgericht Genf. Mit Erfolg: Es beurteilte die Kündigung als missbräuchlich und hob sie auf. Kantonsgericht und Bundesgericht waren gleicher Meinung: Der einmalige Vorfall mit der Polizei und der Besitz eines Gewehrs rechtfertigen keine Kündigung. Und die Wohnung sei nicht gesundheitsgefährdend verschmutzt gewesen. 

Bundesgericht, Urteil 4A_113/2019 vom 9. Juli 2019