Eine Erdölfirma aus Genf verbot ihren Angestellten, Daten von neuen Projekten oder Verträgen auf externe Daten­träger zu speichern. Ein leitender Geologe lud dennoch 85 Gigabyte berufliche Daten vom Firmencomputer auf einen privaten Datenträger. Die Firma entliess den Geologen fristlos. Das war rechtens. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht wiesen seine Klage ab.

Bundesgericht, Urteil 4A_341/2019 vom 15. Mai 2020