Ein Genfer Spital stellte einen Psycho­logen befristet für 14 Monate ein. Anschliessend sollte der Arbeitsvertrag unbefristet weiterlaufen. Nach einem halben Jahr kündigte das Spital jedoch dem Angestellten. Er beharrte aber auf einer Anstellung über volle 14 Monate. Das ­Arbeitsgericht Genf gab ihm recht und sprach ihm 50 000 Franken Lohn und Entschädigung zu. Das Bundes­gericht bestätigte den Entscheid. Einen Vertrag mit fixer Laufzeit könne man nur aus wichtigen Gründen auflösen. Die Klinik habe nur vorgebracht, das Vertrauen in den Mann verloren zu haben. Das genüge nicht für eine Kündigung. 

Bundesgericht, Urteil 4A_395/2018 vom 10. Dezember 2019