Ein Angestellter machte seinem Arbeitgeber im Kanton Aargau wiederholt Vorschläge, wie man die elektronische Strahlung am Arbeitsplatz vermindern könne. Schliesslich kündigte der Betrieb dem Mann. Der Angestellte forderte am Arbeitsgericht Aarau eine Entschädigung von 10 000 Franken. Ihm sei gekündigt worden, weil er elektrosensibel sei. Der Arbeitgeber habe ihn nicht geschützt. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht wiesen die Klage ab: Es sei zulässig, einen übermässig empfindlichen Mitarbeiter zu entlassen. Der Mann habe mit regelmässigen Forderungen und Belehrungen das Arbeitsklima beeinträchtigt. Für den Arbeitgeber wäre es unzumutbar gewesen, das WLAN abzuschalten und Handys zu verbieten. Dadurch wären die anderen Mitarbeiter gestört worden.

Bundesgericht, Urteil 4A_13/2019 vom 9. August 2019