Einer Frau aus dem Baselbiet gehören zwei Wohnungen. In einer wohnt sie, die andere steht leer. Das Steueramt in Liestal setzte für die nichtbewohnte Wohnung 12 262 Franken Eigenmietwert fest. Da­gegen wehrte sich die Eigentümerin mit Erfolg: Das Kantonsgericht Baselland entschied, die Frau müsse den Eigenmietwert nicht versteuern, da sie die Wohnung verkaufen wolle. Dagegen wehrte sich das Steueramt bis vor ­Bundesgericht: Die Eigentümerin habe die Wohnung einem einzigen Interessenten in einem E-Mail beschrieben. Die Verkaufsabsicht sei nicht ernsthaft, der Eigenmietwert daher geschuldet. Das Bundesgericht gab dem Steueramt recht. 

Bundesgericht, Urteil 2C_509/2020 vom 7. Oktober 2020