Ein Monteur hatte fast zwei Jahre jeden Tag drei Stunden zu viel gearbeitet. Der Arbeitgeber wollte ihm dafür keinen Lohn zahlen. Er hatte die Mehrarbeit ­jeweils mit der Fahrzeit vom Firmensitz zur Baustelle und mit Kaffeepausen ­verrechnet. Das Bezirksgericht Schwyz sprach dem Monteur jedoch rund 24 000 Franken zu. Das Kantonsgericht Schwyz und das Bundesgericht ­bestätigten den Entscheid. Der Weg vom ­Firmensitz zur Baustelle gehöre zur ­Arbeitszeit. Auch Kaffeepausen seien ­Arbeitszeit, wenn die Angestellten in den Pausen jederzeit einsatzbereit sein müssen.

Bundesgericht, Urteil 4A_376/2017 vom 11. Dezember 2017