Ein Mann fuhr abends mit seinem Motorrad mehrmals mit hoher Drehzahl durch ein Waldstück bei Murgenthal AG. Die Staatsanwaltschaft in Zofingen AG büsste ihn mit 300 Franken wegen unnötigen Lärms. Der Mann wehrte sich erfolglos bis vor das Bundesgericht. Der Wald sei ein Erholungsgebiet, argumentierten die Richter. In Wohn- und Erholungsgebieten sowie nachts müsse man auf vermeidbaren Lärm verzichten. 

Bundesgericht, Urteil 6B_1112/2018 vom 25. September 2019