Während des Baus einer Liegenschaft stellte der Bauherr Mängel fest. Er beantragte  beim Bezirksgericht Zürich eine vorsorgliche Beweisabnahme. Das Gericht hiess das Ge­such gut und auferlegte einen Teil der Verfahrenskosten der Baufirma. Diese wehrte sich dagegen erfolglos vor dem Obergericht. Das Bundesgericht gab ihr jedoch recht: Der Baufirma hätten keine Gerichtskosten auferlegt werden dürfen. Die vorsorgliche Beweisführung diene derjenigen Partei, die darum ersuche. Deshalb müsse diese auch die Gerichtskosten tragen.

Bundesgericht, Urteil 4D_54/2013 vom 6. Januar 2014