Zuerst eigenes Geld aufbrauchen

Ein Schweizer liess sich mit 46 Jahren seine Guthaben bei der Pensionskasse auszahlen und lebte davon zehn Jahre lang in Thailand. Als das Geld aufgebraucht war, beantragte er bei der Schweizer Botschaft in Bangkok Sozialhilfe. Das Bundesamt für Justiz lehnte sein Gesuch ab. Begründung: Der Mann sei nicht bedürftig. Das Bundes­verwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid: Das verbleibende Ver­mögen von 4660 Franken ­reiche in Thailand noch einige Monate. In dieser Zeit könne der Gesuchsteller in Thailand oder in der Schweiz eine Arbeit suchen.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil C-2003/2014 vom 13. Oktober 2014