Eine Mieterin zog aus einer Wohngemeinschaft aus und teilte dies der Vermieterin mit der Unterschrift der beiden Mitmieter mit. Monate ­später betrieb die Ver­mieterin die ausgezogene Mieterin wegen aus­stehender Mieten. Die ­Mieterin erhob Rechtsvorschlag, das Waadt­länder Kantonsgericht gab ihr recht: Eine Mieterin sei von der Mietzins­zahlung befreit, wenn sie valable Ersatzmieter stelle. Im konkreten Fall seien die verbleibenden Mieter als Nachmieter vorgeschlagen worden. Die Vermieterin hätte eine Ablehnung der Nachmieter unverzüglich mitteilen müssen. Deshalb müsse die Mieterin nach dem Auszug nicht mehr zahlen. 

Tribunal cantonal du canton de Vaud, Urteil KC12.017353-121639 vom 10. Januar 2013