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Ein Mann erwarb den Führerausweis für die Kategorie A1 (Motorräder bis 125 ccm). Ein Jahr später erhielt er einen Führerausweis auf Probe für Personenwagen. Während der Probezeit verletzte er die Verkehrsregeln einmal schwer und einmal mittelschwer. Deshalb wurde ihm der Ausweis für beide Kategorien entzogen. Der Mann wehrte sich bis vors Bundesgericht vergeblich gegen den Entzug des Motorrad-Ausweises. Die Lausanner Richter sagten klar: Beim Führerausweis auf Probe gilt die Probezeit auch für zuvor erworbene Kategorien.
Bundesgericht, Urteil 1C_590/2012 vom 17. Mai 2013
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