Eine kinderlose Tante ­vermachte ihr Vermögen mehrheitlich ihrem ­Neffen. Das Testament enthielt einen Passus, wonach das Erbe unter der Verwaltung eines Willensvollstreckers bleibe. Dieser habe dem Neffen monatlich 10 000 Franken aus dem Erbe zu bezahlen. Neun Jahre nach der Testamentseröffnung klagte der Neffe gegen den Willensvollstrecker und verlangte den gesamten restlichen Erbteil. Ohne Erfolg: Das Bezirksgericht Winterthur, das Obergericht des Kantons Zürich und das Bundesgericht wiesen sein Begehren ab. Das Bundesgericht stellte klar, dass die von der Tante angeordnete monatliche Auszahlung klar und zulässig war, weil der Neffe nicht pflichtteilsgeschützt sei. 

Bundesgericht, Urteil 5A_914/2013 vom 4. April 2014