Nein. Laut Gesetz werden Ordnungsbussen mit ihrer Bezahlung rechtskräftig. Die Gemeinde muss Ihnen deshalb das Geld nicht zurückzahlen. Wenn Sie mit der Ordnungsbusse nicht einverstanden gewesen wären, hätten Sie die 30-tägige Zahlungsfrist verstreichen lassen können. Danach wäre in einem ordentlichen Verfahren geklärt worden, ob die Busse gerechtfertigt war. Das hätte sich gelohnt, wie das Urteil zeigt.