Nein. Richtig ist zwar, dass man grundsätzlich gegen den Willen des Gatten die Scheidung erst zwei Jahre nach Aufhebung des gemeinsamen Haushalts einreichen kann. Diese Wartefrist gilt aber in Ihrem Fall nicht. Bei wiederholter häuslicher Gewalt dürfen Sie die Scheidung sofort einreichen, weil die weitere Ehe unzumutbar ist.