Nein. Angestellte in gekündigtem Arbeitsverhältnis dürfen den Arbeitsplatz für Vorstellungsgespräche verlassen – unabhängig davon, wer die Kündigung aussprach. Angestellte im Monatslohn erhalten weiterhin den vollen Lohn, wenn im Vertrag nichts anderes steht. Wer dem Arbeitgeber aber einen begründeten Anlass für die Kündigung gegeben oder ohne wichtigen Grund selbst gekündigt hat, muss die für Bewerbungsgespräche benötigte Freizeit grundsätzlich nacharbeiten oder sich einen Lohnabzug gefallen lassen. Da Sie im Monatslohn arbeiten und die Kündigung nicht verschuldet haben, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen den vollen Lohn auszahlen.