Ja. Arbeitslose haben grundsätzlich erst nach einer Wartezeit von fünf Tagen ­Arbeitslosengeld zugut. Keine Wartetage gibt es nur für Arbeitslose mit einem Jahreslohn von maximal 36 000 Franken sowie für Versicherte mit Unterhaltspflichten ­gegenüber Kindern unter 25 Jahren und ­einem Einkommen von nicht mehr als 60 000 Franken. Für Arbeitslose mit einem Jahreseinkommen von über 60 000 Franken und maximal 90 000 Franken beträgt die Wartezeit zehn Tage, bei einem Jahreslohn von 90 001 bis 125 000 Franken 15 Tage und bei einem Einkommen über 125 000 Franken 20 Tage. In einigen Fällen sieht das Gesetz sogar noch längere Wartezeiten vor.