Nein. Geldgeschenke unter 5000 Franken pro Jahr gelten im Kanton Zürich als sogenannte Gelegenheitsgeschenke und müssen nicht deklariert werden. Würden Sie einen grösseren Betrag verschenken, müssten Sie und Ihr Sohn den Betrag in der Steuererklärung eintragen. Als Ihr direkter Nachkomme müsste der Sohn dafür aber keine Schenkungssteuer zahlen.