Das Energiegesetz spricht von «Marktprämien». Zutreffender wäre «Subventionen». Seit Anfang 2018 profitieren diverse Betreiber grosser Wasserkraftwerke davon. Und zwar dann, wenn sie den Bund überzeugen konnten, dass sie ihren Strom mit Verlust verkaufen mussten.

Stromproduzenten mit grossen ­eigenen Versorgungsgebieten betrifft das kaum. Denn sie dürfen ihren Wasserstrom nach eigenen Tarifen an ihre im Monopol gefangenen Haushalt- und...