In der angeblichen Minergiewohnung ­eines Solothurner Paares bildeten sich trotz regelmässigem Stosslüften Kondenswasser und Schimmel am Boden. Der Vermieter behob zwar das Schimmelproblem. Doch die Mieter forderten vor Gericht eine Mietzinsreduktion. Das Richteramt Solothurn-Lebern reduzierte die Miete wegen fehlenden Minergie­standards um zehn Prozent, allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Reklamation. Das Obergericht Solothurn bestätigte den Entscheid. 

Obergericht Solothurn, Urteil ZKBES.2022.26 vom 27. Mai 2022