Wer in eine neue Wohnung zieht, muss dem Vermieter zwei bis drei Monatsmieten als Sicherheit auf einem Mietkautionskonto hinterlegen. Die dort deponierten Gelder sind mindestens so lange gesperrt, wie das Mietverhältnis besteht. 

Seit rund zehn Jahren haben Mieter das Recht, dieses Sperrkonto frei zu wählen. Der Vermieter darf die Bank nicht vorschreiben. Das Konto lautet auf den Namen der Mieter. Sie dürfen während der Mietdauer das Konto wechseln. Vorausse...