Ein Bauleiter aus dem Kanton Bern ­forderte vom Betrieb 24 521 Franken Spesen für die Benützung seines Autos für den Weg vom Arbeitsort zu den Baustellen. Das Regionalgericht in Biel sprach ihm nur 6783 Franken zu. Der Betrieb habe die Benutzung des Privat­autos zu beruflichen Zwecken akzeptiert. Doch der Angestellte habe die ­gefahrenen Kilometer nicht aufgeschrieben. Das Gericht entschied aufgrund ­einer eigenen Schätzung der Distanz zwischen Arbeitsort und Baustelle. Das Obergericht Bern bestätigte das Urteil. 

Obergericht Bern, Entscheid ZK 20 36 vom 14. April 2020