Eine Frau aus Solothurn arbeitete im Betrieb ihres Gatten. Nach der Trennung forderte sie von der Firma eine Lohnnachzahlung. Ihr seien monatlich 1800 Franken zu wenig überwiesen worden. Die Firma wies die Forderung zurück: Der Lohnabzug sei auf das Liegenschafts­konto und fürs Autoleasing der Familie bezahlt worden. Sämtliche Instanzen gaben der Frau recht. Begründung: Die Firma habe der Angestellten nie vollständige Lohnabrechnungen zugestellt. Die Firma muss der Frau 58 000 Franken nachzahlen.

Bundesgericht, Urteil 4A_186/2021 vom 21. September 2021