Wer kurz vor der Pensionierung arbeitslos wurde, war bisher doppelt gestraft. Erstens ist es schwer, in diesem Alter eine Stelle zu finden. Zweitens mussten Arbeitslose ihr Altersguthaben auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Bei der Pensionierung konnten sie das Geld nur als Kapital beziehen.

Dieser zweite Nachteil ist inzwischen behoben: Wer mindestens 58 Jahre alt ist und unfreiwillig arbeitslos wird, kann sich seit Anfang Jahr in seiner Pensionskasse weiter versichern lassen. Bei einigen Pensionskassen ist das sogar schon ab 55 Jahren möglich.

Arbeitslose haben dank dieser Neuerung weiterhin Anspruch auf eine spätere Rente von ihrer Pensionskasse. Bei den meisten Kassen hat man einen oder drei Monate Zeit, sich für oder gegen eine Weiterversicherung zu entscheiden. Während die Beiträge von angestellten Versicherten mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt werden, müssen arbeitslose Versicherte allerdings sämtliche Pensionskassenbeiträge selbst zahlen. Pro Jahr kostet die Weiterversicherung den Arbeitslosen schnell mehrere 1000 Franken.

Man kann bei der Pensionskasse auch nur die Risikoversicherungen gegen Tod und Invalidität weiterführen, spart dann aber kein weiteres Geld für die Pensionierung an. Oder man kann den versicherten Lohn beliebig reduzieren. Das führt ebenfalls zu tieferen Beiträgen, aber auch zu tieferen Leistungen. Vor einem Entscheid sollte man sich von der Pensionskasse berechnen lassen, welche Folgen unterschiedlich hohe Beiträge auf die pro­gnostizierte Altersrente hätten. Gut zu wissen: Die eingezahlten Beträge darf man in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen.