Unter dem Titel «Logenplätze für unser Schweizer Geflügel» bewirbt Proviande, die Branchenorganisation der Schweizer Fleisch­wirtschaft, die angeblich mustergültige Haltung von Hühnern. Auf dem Bild sind drei Masthühner in einem gemütlichen Holzstall zu sehen. Die ­Hühner hätten «stets Zugang» an die frische Luft und ihren natürlichen Bedürfnissen entsprechende erhöhte Schlafplätze. 

Gegen diesen «irreführenden Gesamteindruck» beschwerte sich die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus bei der Lauterkeitskommission. Sie ist eine Art Schiedsgericht der Schweizer Werbebranche. Tier im Fokus ­argumentiert, Proviande gaukle dem Betrachter ein falsches Bild der industriellen Tierhaltung vor.

Die Lauterkeitskommission urteilte aber anders: Der Gesamteindruck der Werbung sei nicht zu beanstanden. Die Fleischesser als Durchschnittsadressaten würden erkennen, dass das Bild nicht der Realität entspricht. 

Die Aussage, Hühner in Ställen mit besonders tierfreundlicher Stallhaltung (BTS) hätten stets Zugang zu einem Wintergarten, sei jedoch «zumindest teilweise irreführend». Bis zum 21. Tag ist der Zugang zum Wintergarten nämlich nicht vorgeschrieben. Ausserdem werden Masthühner bereits im Alter von 22 bis 37 Tagen geschlachtet. 

Proviande will künftig auf die beanstandete Aussage verzichten 

Einen befremdlichen Entscheid fällte die Lauterkeitskommission auch in ­einem anderen «Tier-Fall». Die Organisation Animal Rights hatte gegen die Aussage der Milchbranche, Milchkühe hätten «Familienanschluss», ­Beschwerde eingelegt. Denn die ­Kälber werden nach der Geburt von der Mutter getrennt – ausser in der Mutterkuhhaltung. 

Die Lauterkeitskommission wies auch diese Beschwerde ab. Begründung: Unter «Familienanschluss» verstehe das Publikum die Bauernfamilie – und nicht die Kuhfamilie. Swissmilk verzichtet inzwischen auf die umstrittene Werbung.