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20.11.2019
www.kvg.org } Privatpersonen } Aufenthalt in der EU/Efta
Schweizer haben in den Ländern der EU und der Efta grundsätzlich Anspruch auf die gleichen Gesundheitsleistungen wie Einheimische. Arzt- und Spitalrechnungen werden über eine Koordinationsstelle mit den Krankenkassen abgerechnet. Die Selbstbehalte sind von Land zu Land unterschiedlich. Auf dieser Internetseite findet man für jedes Land in Europa die nötigen Informationen zu den Kosten. Wichtig: Wer ins Ausland verreist, sollte stets seine Krankenversicherungskarte bei sich haben. Auf der Rückseite stehen die für Europa nötigen Angaben.
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