Die Krankenkasse CSS forderte von ­einem Versicherten aus dem Kanton Zug eine Beteiligung an den Heilungskosten. Der Mann wehrte sich dagegen mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Dieses forderte einen Kostenvorschuss von 400 Franken, um das Verfahren durchzuführen. Der Mann erhob dagegen Beschwerde ans Bundesgericht. ­Dieses gab ihm recht: Gemäss Gesetz seien juristische Auseinandersetzungen rund um die obligatorische Kranken­versicherung kostenlos. 

Bundesgericht, Urteil 9C_13/2022 vom 16. Februar 2022