Die Hörberatung Schneider in Bern wirbt auf ihrer Website mit der «kostenlosen Anpassung und Ausprobe» von Hörgeräten. Das habe der Inhaber auch im Geschäft versprochen und Dorothe Schnyder aus Praz FR für mehrere Wochen ein Gerät von Phonak zum Ausprobieren mitgegeben. Die 70-Jährige war mit dem Hörgerät aber nicht zufrieden und entschied sich gegen den Kauf. Da verlangte der Hörakustiker 960 Franken. Ihre Gehörgänge seien besonders eng und stark gekrümmt gewesen, rechtfertigt er sich. Deshalb sei die Anpassung aufwendig gewesen. Schnyder bezahlte zähneknirschend. 

Stephan Heiniger, Leiter der saldo-Rechtberatung, stellt klar: Wer das Probetragen kostenlos anbietet, darf ohne anderslautende Abmachung kein Geld dafür verlangen. René Schneider hält an seinem Vorgehen fest. Er habe die Kundin mündlich darauf hingewiesen, dass er bei Im-Ohr-Geräten gemäss Hörakustiker-Tarif abrechne. Den Text auf der Internetseite will Schneider nun ändern, um «Missverständnisse» zu vermeiden.

Kostenloses Probetragen ist bei grösseren Fachgeschäften üblich. Amplifon, Fielmann, Audika und Neuroth versprechen kostenloses Ausprobieren – zum Teil beschränkt auf 30 Tage. Bei Audisana trifft das nur auf Im-Ohr-Geräte von Phonak zu.