Während eines Sturms brechen auf ­einem Grundstück im Kanton Solothurn Steine aus einer Stützmauer. Die Eigentümer lassen die Mauer reparieren und fordern von der Gebäudeversicherung 91 000 Franken Schadenersatz. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab: Die Mauer sei alt und schlecht unterhalten gewesen. Zudem hätten die Hausbesitzer die Reparatur ohne Zustimmung der Versicherung durchgeführt. 

Verwaltungsgericht Solothurn, Urteil VWBES.2020.207 vom 8. September 2020