Ein Hausbesitzer aus dem Kanton Zug wollte auf seinem Grundstück einen neuen Autounterstand ­bauen. Der Nachbar erhob dagegen Einsprache bei der Gemeinde. Diese erteilte dem Haus­besitzer trotzdem die Baubewilligung. Daraufhin beschwerte sich der Nachbar beim Zuger Regierungsrat. Er argumentierte, die Fichtenwand des Autounterstands liege zu nahe an seinem Grundstück und versperre ihm die Aussicht auf den Zugersee. Der Regierungsrat wies die Beschwerde ab. Begründung: Das Baurecht schütze eine schöne Aussicht nicht. Entscheidend sei, dass das Bauprojekt die geltenden Abstände einhalte. Das sei der hier Fall. Zudem füge sich der Unterstand optisch gut in die Siedlung ein. 

Beschluss des Regierungsrats des Kantons Zug BD 2022-007 vom 18. Januar 2022