Ja. Arbeitslose Lehrabgänger haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ihr versicherter Verdienst richtet sich – vorbehältlich ­eines höheren Lehrlingslohns – nach einem Pauschalansatz. Dieser beträgt für unter 25-Jährige ohne Kinder Fr. 63.50 pro Tag. Für Ältere sind es 127 Franken pro Tag, ­das­selbe gilt für Arbeitslose mit Kindern. Vom entsprechenden Pauschalbetrag ­werden 80 Prozent ausbezahlt. Lehr­abgänger ­erhalten bis zu 200 Taggelder. Wenn sie 25-jährig oder älter sind, gibt es maximal 400 Taggelder. Das­selbe gilt für Lehrabgänger mit Kindern.