Galaxus wirbt für den gasbetriebenen Heizpilz der Firma Sonnenkönig: «Der Wärmepilz dient als Aussen­heizung und sorgt für ein gemütliches Ambiente auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten.» Tönt gut. Ist aber heikel. Denn der Kauf von Heizpilzen ist in der Schweiz zwar erlaubt, der Gebrauch aber in einigen Kantonen verboten. Der Kanton Luzern beispielsweise verbietet Heizgeräte im Freien generell – ausser wenn sie mit Holzpellets betrieben werden. Im Kanton Glarus sind mobile Heizungen im Freien bewilligungspflichtig. Im Kanton Zug müssen zwei Drittel der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen, in den Kantonen Bern und Zürich die ganze Energie. Als erneuerbare Quellen gelten Solar- und Windenergie, Wasserkraft,  Holz, Biomasse, Erd- und Fernwärme.

Die Coop-Tochter Jumbo und die Migros platzierten bei den gasbetriebenen Geräten einen Hinweis auf die unterschiedliche rechtliche Situation – im Gegensatz zu ­Galaxus. Man gehe davon aus, dass sich «die Kundschaft vor dem Kauf über die ­Vorschriften informiert». Jumbo verspricht, den Hinweis künftig auch bei den strom­betriebenen Geräten anzubringen.