Ein Ehepaar aus Aesch BL fand im Tram eine Langhaarkatze. Es nahm das Tier nach Hause und erkundigte sich auf ­einer Tiermeldeplattform sowie auf den Aushängetafeln von Migros und Coop nach den Haltern. Fünf Tage später schaltete das Paar einen Suchaufruf auf Facebook. Am selben Tag entdeckte ein Bekannter der Katzenbesitzerin das Tier auf dem Balkon der Finder und rief die Polizei. Die Besitzerin stellte Strafanzeige gegen das Paar wegen unrechtmässiger Aneignung und Fundunterschlagung. Sie warf dem Paar vor, die Polizei nicht informiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren ein. Die Finder hätten genügend Suchbemühungen unternommen. Sie hätten die Polizei noch später aufsuchen können. 

Staatsanwaltschaft Baselland, Verfügung SB1 20 1060 vom 8. Juni 2021