Ja. Sie können Ihren Erbanteil an einen Miterben abtreten – auch unentgeltlich und gegen den Willen der anderen Erben. Das muss in einem schriftlichen Vertrag geregelt werden. Mit der Abtretung Ihres Erbteils verlieren Sie Ihre Erbenstellung. Für Schulden des Erblassers haften Sie aber gegenüber den Gläubigern noch mindestens fünf Jahre lang gemeinsam mit den in der Erbengemeinschaft verbliebenen Erben. Es sei denn, Sie vereinbaren mit den Miterben ­etwas anderes und die Gläubiger stimmen der Abtretung Ihres Erbteils zu.