Ja, grundsätzlich kann auch ein Miet­vertrag für ein möbliertes Zimmer ­erstreckt werden, wenn dessen Aufhebung ­einen Härtefall darstellt. Es kommt also darauf an, ob die Kündigung Sie in eine Notlage bringt. Gründe für eine Erstreckung sind Umstände, die die Wohnungs­suche erschweren – zum Beispiel die ­Situation auf dem Wohnungsmarkt oder die ­finanzielle Lage des Mieters. Ab Empfang der Kündigung haben Sie 30 Tage Zeit, um das Erstreckungs­begehren bei der Schlichtungsbehörde ­einzureichen.