Ja. Mieter müssen nur für selbstverschul­dete Schäden und den sogenannten kleinen Unterhalt aufkommen. Das sind Mängel, die durch kleine Reinigungen oder Ausbesserungen und für nicht mehr als 150 Franken behoben werden können. Sobald ein Fachmann notwendig ist, hat der Vermieter die vollen Kosten zu tragen. Vertragliche Vereinbarungen, welche dem Mieter Kosten auferlegen, die vom Vermieter bezahlt werden müssen, sind ungültig – auch wenn Sie den Vertrag unterschreiben.