Nein. Die Beiträge für Nichterwerbstätige werden für jedes Jahr ermittelt. Sie richten sich nach Ihrem Einkommen und Vermögen im jeweiligen Jahr. Die AHV stellt Ihnen dafür Rechnung. Falls Sie verheiratet sind und Ihre Gattin mindestens 1006 Franken pro Jahr an AHV-Beiträgen zahlt, müssen Sie keine weiteren Prämien zahlen.