Ein Steuerberater erhielt sieben Jahre lang eine Gratifikation. Als diese ausblieb, kündigte er die Stelle und forderte sie für das letzte Jahr ein. Wer mehr als drei Jahre einen Bonus erhalten habe, habe auch künftig Anspruch darauf. Das Regionalgericht in Neuenburg wies die Klage ab. Der Mann wehrte sich ohne ­Erfolg vor Kantons- und Bundesgericht. Laut Arbeitsvertrag entscheide der Betrieb freiwillig, wer einen Bonus bekomme. Ein bezahlter Bonus lasse keinen Anspruch für die Zukunft entstehen. Die Regel, wonach man nach drei Jahren Bonus Anspruch auf eine Fortführung dieser Zahlung habe, gelte nur, wenn dieser ohne Vorbehalt im Arbeitsvertrag oder auf der Lohnabrechnung bezahlt wurde.

Bundesgericht, Urteil 4A_280/2020 vom 3. März 2021