Ja. Ehepartner können zwar per Ehevertrag die ganze Errungenschaft dem überlebenden Gatten zuweisen. Dann fallen nur noch das in die Ehe eingebrachte Vermögen, Schenkungen und Erbschaften in den Nachlass der verstorbenen Person (Eigengut). Da Sie über kein Eigengut verfügen, bliebe nach dem Tod des ersten Ehegatten nichts mehr für andere Erben übrig. Der von ­Ihnen abgeschlossene Vertrag gilt jedoch nicht für nicht gemeinsame Kinder. Ihr Sohn aus erster Ehe könnte ­deshalb trotz Ihrem Ehevertrag seinen Pflichtteil verlangen.